Sozialberatung
Die Sozialberatung des VdK Berlin-Brandenburg bietet seinen Mitgliedern Rat und Unterstützung bei Fragen zu sozialen Rechten und Leistungen und hilft bei Antragstellungen.
Unsere Sozialberater*innen informieren die Mitglieder des VdK Berlin-Brandenburg über ihre Rechte nach dem Sozialgesetzbuch und unterstützen sie bei der Antragstellung für verschiedene Sozialleistungen. Sie verschaffen sich einen Überblick über die Lebenslage, verweisen an die zuständigen Stellen und helfen bei Problemen mit Behörden wie dem Jobcenter oder dem Sozialamt.
Die Beratung erfolgt telefonisch, persönlich, per Video oder schriftlich per E-Mail. Bitte informieren Sie uns bei der Terminvereinbarung über eventuelle Mobilitätseinschränkungen, damit wir einen barrierefreien Zugang gewährleisten können.
Wir informieren ...
- Bürgergeld und Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Arbeitslosengeld I
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (z.B. Grad der Behinderung, Eingliederungshilfe)
- Soziale Pflegeversicherung (z.B. Pflegegrad)
- Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeld
Wir helfen bei Anträgen ...
- Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung)
- Antrag auf Pflegeleistungen / Einstufung in den Pflegegrad
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
- Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Antrag auf Bürgergeld (Arbeitslosengeld II, ehemals Hartz IV)
- Wohngeldantrag für den Miet- oder Lastenzuschuss
Wir unterstützen ...
Beispiele:
- Sie sind arbeitslos geworden und wissen nicht, welche Leistungen Ihnen zustehen.
- Ihre Regelaltersrente oder Erwerbsminderungsrente ist auf Dauer zu niedrig, um die laufenden Kosten zu decken. Wir können mit Ihnen besprechen, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, um Ihr bisheriges Einkommen aufzustocken.
- Sie haben einen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt mit einem Grad der Behinderung erhalten, den Sie für zu niedrig halten. In unserer Beratung besprechen wir mit Ihnen den bisherigen Antrag, um herauszufinden, warum die Einschätzung des Versorgungsamtes und Ihre Einschätzung unterschiedlich ausfallen. Wir können auch besprechen, ob es sinnvoll sein könnte, einen Neufeststellungsantrag (den sogenannten „Verschlimmerungsantrag“) zu stellen.
- Eine Ihnen nahestehende Person benötigt künftig Pflege und Sie möchten wissen, was Sie tun können, um diese Pflege zu ermöglichen. Wir werden uns dann anhand Ihrer Schilderungen ein Bild von der Situation machen und Ihnen die möglichen nächsten Schritte erläutern.
- Sie haben eine oder mehrere schwerwiegende Behinderung(en) oder Erkrankung(en), die länger als sechs Monate andauern und benötigen umfangreiche Unterstützung im Alltag.
- Sie haben einen Pflegegrad zuerkannt bekommen, doch die bewilligten Leistungen der Pflegekasse decken Ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf nicht ab. In der Sozialberatung können wir besprechen, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Eingliederungshilfe zu stellen, um zum Beispiel persönliche Assistenzleistungen zu bekommen.
Kontakt
Kontakt: Sozial- und Rechtsberatung
- Montag, Mittwoch und Freitag
- 09:30 - 14:30 Uhr
- Dienstag und Donnerstag
- 09:30 - 17:00 Uhr
Sie möchten uns eine Nachricht senden? Dann nutzen Sie bitte unser Externer Link:Kontaktformular.