Kategorie Tipp Gesundheit

Urlaub darf Genesung nicht im Wege stehen

Wer Krankengeld bekommt, muss nicht in jedem Fall auf eine Reise ins Ausland verzichten – die Kasse muss aber zuvor zustimmen.

Sonnenbrille liegt auf dem Rand eines Swimming Pools
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Corona: Die Inzidenzwerte sinken, Verreisen ist aktuell für viele Orte wieder möglich. Doch wie ist es, wenn man vorher plötzlich krank wird? Berufstätige, die längere Zeit krank sind, können trotzdem verreisen. Krankengeld muss die gesetzliche Kasse jedoch nur zahlen, solange sich Versicherte in Deutschland aufhalten.

Krankenkasse muss zustimmen

Falls die Krankenversicherung dem Auslandsaufenthalt zustimmt, muss man aber auch dann nicht auf das Geld verzichten. Gut zu wissen ist dies vor allem, wenn die Fahrt schon vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit feststand, wie im Fall von Hertha B. Bereits im Vorjahr hatte sie Ferien in Spanien gebucht. Vor zwei Monaten wurde sie dann krank und ihr Arzt rechnet damit, dass sie noch weitere vier Monate arbeitsunfähig sein wird.

Was ist bei Urlaub im Ausland trotz Krankheit zu beachten?

Für die Genehmigung der Krankenkasse sind einige Punkte zu beachten. Die Arbeitsunfähigkeit sollte zweifelsfrei festgestellt und die Fahrt gut für die Genesung sein oder ihr wenigstens nicht im Wege stehen. Außerdem sollten Patient*innenInnen keine wichtigen Behandlungstermine versäumen und auch außerhalb Deutschlands grundsätzlich erreichbar sein. Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um das Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist keine Genehmigung nötig.

Bei Krankschreibung im Urlaub Antrag stellen

Vom Arzt bestätigen lassen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Ortswechsel spricht und so früh wie möglich einen formlosen Antrag bei der Krankenversicherung stellen. Sobald er genehmigt wurde, sollte auch der Arbeitgeber über den Auslandsaufenthalt informiert werden. Reisen während der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet.

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