Was kostet die Rechtsberatung?
Rechtsanwält*innen dürfen schon für ein erstes Gespräch 190 Euro berechnen. Wir finden, Sozialrecht sollte nicht davon abhängen, wie viel Geld man hat. Als Mitglied beim VdK zahlen Sie weniger Verfahrenskosten, hilfebedürftige Mitglieder noch weniger.
Verwaltungskosten für Rechtsmittelverfahren
VdK-Mitglieder werden vor Behörden und Sozialgerichten vertreten, dabei müssen sie sich jedoch an den Verfahrenskosten beteiligen.
Kosten seit 1. April 2023
Verfahrensvorschüsse in den Rechtsmittelverfahren nach § 7 Absatz 3 a und 3 d der Externer Link:Satzung des Sozialverbands VdK Berlin-Brandenburg.
Bei Angabe einer Rechtsschutzversicherung können die Kosten durch die
Sozialrechtsschutz gGmbH gegebenenfalls gegenüber dieser geltend gemacht werden.
Kosten für hilfebedürftige Mitglieder
Kosten für Mitglieder, die im Sinne von § 53 der Abgabenordnung Externer Link:hilfebedürftig sind.
Vorverfahren (Widerspruch): 25 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 40 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 50 Euro
Vorverfahren (Widerspruch): 50 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 80 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 100 Euro
Vorverfahren (Widerspruch): 75 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 120 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 150 Euro
Kosten für Mitglieder, die nicht hilfebedürftig sind
Vorverfahren (Widerspruch): 328 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 427 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 493 Euro
Bis zu 60 Prozent der Verfahren der Sozialrechtsschutz gGmbH sind erfolgreich. In diesem Fall zahlt der Verfahrensgegner (zum Beispiel Versorgungsämter und Rentenversicherungen) die hier aufgeführten, tatsächlich anfallenden Kosten. Sollten Verfahren nicht im Sinne des Mitglieds verlaufen und eine Bedürftigkeit nach § 53 AO nicht vorliegen, sind diese Kosten zuzüglich Umsatzsteuer durch das Mitglied zu tragen.
Endet ein Verfahren vorzeitig oder ist der entstandene Bearbeitungsaufwand wesentlich geringer als im Regelfall, verringern sich die Kosten für Mitglieder ohne Hilfebedürftigkeit auf die Hälfte.
Fälligkeit
Die Kosten sind nach Aufforderung als Vorschuss von jedem Mitglied zu zahlen.
Ratenzahlung
Die Sozialrechtsreferent*innen der Sozialrechtsschutz gGmbH können unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles in Ausnahmefällen Ratenzahlungen gewähren, sofern der zu zahlende Betrag 50 Euro überschreitet und eine wirtschaftliche Bedürftigkeit nach § 53 Abgabenordnung vorliegt. Es sind vier feste Ratenzahlungstermine zu vereinbaren.
Inkrafttreten
Die o.a. Verfahrenskosten werden mit der neuen Regelung aus § 7 der Herunterladen:Satzung (PDF, 255 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm) gültig. In keinem Fall besteht ein Rechtsanspruch eines Mitglieds auf Leistungen der Sozialrechtsschutz gGmbH im Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg.
Hier finden Sie die Herunterladen:Richtlinie Verfahrenskosten des Sozialverbands VdK Berlin-Brandenburg (PDF, 312 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm).