Kategorie Aktuelle Meldung Kinder und Jugendliche Teilhabe

Begleitetes Trinken ab 14 – aus medizinischer Sicht nicht vertretbar

Angesichts der aktuellen Debatte um das sogenannte „begleitete Trinken“ ab 14 Jahren warnt die Landeskoordination für Rehabilitation und Teilhabe – Kinder und Jugendliche vor den gravierenden Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums. Alkohol schadet in jeder Dosis – besonders in der Entwicklungsphase.

Fachkräfte der Berliner Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren betonen: Regelmäßiger oder wiederholter Alkoholkonsum im Jugendalter gefährdet die Entwicklung junger Menschen nachhaltig – medizinisch, psychologisch und sozial. Die Landeskoordination verweist auf die fachlichen Argumente, die gegen die Beibehaltung der derzeitigen Regelung sprechen, und empfiehlt eine Neubewertung im Sinne eines wirksamen Kinderschutzes.

Mit Blick auf ihre langjährige Arbeit in der sozialpädiatrischen Versorgung warnt Dr. Heike Hoff-Emden, Leiterin der Berliner Kinder- und Jugendambulanz im Prenzlauer Berg:

„Der Konsum von Alkohol im Kindes- und Jugendalter ist besonders schädlich, da sich alle Organe und besonders das Gehirn noch bis in das Erwachsenenalter hinein entwickeln. Alkohol ist ein Zellgift, das heißt, jeder Schluck ist schädlich!

Kurzfristig beeinflusst Alkohol auch das Risikoverhalten der Jugendlichen, sodass unter Alkoholeinfluss eine erhöhte Unfallgefahr besteht und die Hemmschwelle für körperliche Auseinandersetzungen und kriminelle Handlungen sinkt.

Bisher noch zu wenig im öffentlichen Fokus stehend, sind die Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft. Circa 2 Prozent aller in Deutschland geborenen Kinder kommen aus diesem Grunde mit einer vorgeburtlichen Alkoholschädigung zur Welt. Für diese Menschen bedeutet das eine lebenslange Behinderung mit Teilhabebeeinträchtigungen in den Bereichen der sozialen Adaptationsfähigkeit, Verhaltensregulation, intellektuellen Fähigkeiten und der Alltagskompetenz. Dies betrifft besonders ungeplante Schwangerschaften im Jugendalter.“

Dr. Hoff-Emden wurde im Frühjahr 2025 mit dem Bundesverdienstkreuz für ihr Engagement im Bereich Prävention, Diagnostik und Versorgung von Kindern mit Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) ausgezeichnet. Die Versorgung dieser Kinder ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt ihrer Arbeit.

Auch wenn FASD insbesondere durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft entsteht, verweist die Regelung zum „begleiteten Trinken“ auf ein Verhältnis der gesamten Gesellschaft zu Alkohol, das die gesundheitlichen Risiken ignoriert. Jugendliche werden frühzeitig an einen riskanten Umgang heranführt – mit allen damit verbundenen schädlichen gesundheitlichen und sozialen Risiken.

Die Landeskoordination für Rehabilitation und Teilhabe – Kinder und Jugendliche begrüßt daher die Bestrebungen, die Regelung kritisch zu hinterfragen. Aus fachlicher Sicht muss die Altersgrenze für Alkoholkonsum an den Erkenntnissen der Jugendmedizin, Hirnforschung und Suchtprävention ausgerichtet werden.

Pressekontakt:

Jason Holinski, Landeskoordination für Rehabilitation und Teilhabe – Kinder und Jugendliche
Ruhrstraße 12 A; 10709 Berlin
E-Mail: Externer Link:jason.holinski@vdk.de; Telefon: 030/ 20 99 43-00; Externer Link:www.lako.berlin