Wie komme ich an einen Rollator?
VdK-Hilfsmittelberaterin Christine Gaszczyk gibt im Interview Tipps für Antragstellung und Kauf. Christine Gaszczyk berät beim Sozialverband VdK in Berlin und Brandenburg seit 13 Jahren Menschen, die ein Hilfsmittel benötigen. Im Folgenden stellte sie sich den Fragen der Stiftung Warentest.
Was muss ich tun, wenn ich einen Rollator brauche?
Zunächst sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, wie deren Konditionen sind. Das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Dann lassen Sie sich am besten von Ihrem Arzt ein Rezept ausstellen. Damit können Sie in ein Sanitätshaus gehen oder das Rezept direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nachdem stellt Ihnen dann der Vertragspartner Ihrer Kasse – Sanitätshaus oder Lieferbetrieb – einen Rollator zur Verfügung.
Gehört mir der Rollator dann?
In der Regel bleibt der Rollator Eigentum des Händlers oder der Krankenkasse. An Sie wird er nur verliehen.
Worauf muss ich beim Rezept achten?
Es ist wichtig, dass Sie genau wissen, was für einen Rollator Sie brauchen. Steht auf Ihrem Rezept nur „Rollator“, werden Sie ein Standardmodell bekommen. Das reicht meist aus, wenn Sie nur eine geringe Gehunsicherheit haben. Beeinträchtigen Sie weitere Beschwerden, wie schwere Atemnot, Muskel- oder Gelenkerkrankungen, benötigen Sie eher einen Leichtgewicht-Rollator oder ein Modell mit Zusatzausstattung. Das muss der Arzt dann detailliert auf der Verordnung vermerken und begründen. Bei Leichtgewicht-Rollatoren sollte er auch ein Maximalgewicht angeben. Steht ein geeignetes Modell im Hilfsmittelverzeichnis, kann der Arzt auch dessen Nummer direkt ins Rezept schreiben. In diesen Fällen würde die Kasse mehr zahlen als die Standardversorgung.
Wer kann mir sagen, was für einen Rollator ich brauche?
Eigentlich sollte Ihr Arzt Sie umfassend beraten. Außerdem können Sie zu der Beratung bei den Sozialverbänden gehen. Wenn Sie in einer Rehaklinik behandelt werden, sind Sie sicher durch die dortigen Ergo- oder Physiotherapeuten gut beraten.
Was kann ich machen, wenn ich nicht mein Wunschmodell bekomme?
Für höherwertige Rollatoren können Sie die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung wählen. Das bedeutet, Sie zahlen die Differenz von Kassenleistung und Rollatorpreis selbst an das Sanitätshaus oder den Lieferanten. Die Kosten bewegen sich – je nach Modell und Kassenleistung – meist zwischen 100 und 300 Euro.
Kann ich mir auch ohne Rezept einen Rollator beim Discounter oder im Internet besorgen?
Ja, dort sind die Angebote oft überraschend günstig. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie selbst oder ein Angehöriger in der Lage ist, das Gerät richtig einzustellen. Das übernimmt sonst der Lieferbetrieb oder das Sanitätshaus. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie Ihren Rollator beim nächsten Arztbesuch einfach mitbringen und die Einstellungen überprüfen lassen.
Was mache ich, wenn mein Rollator kaputtgeht?
Wenn Sie sich das Gerät über Rezept besorgt haben, ist das Sanitätshaus oder der Lieferbetrieb in den ersten Jahren für Wartung und Reparatur zuständig. Wie lange, das hängt wieder von den Regelungen Ihrer Krankenkasse ab. Bei privat gekauften Rollatoren müssen Sie sich selbst um den Schaden kümmern. Sanitätshäuser reparieren nicht gern Rollatoren, die Sie woanders gekauft haben. Fahrradläden sind oft eine gute Alternative und beheben kleinere Defekte unkompliziert.
Das Interview wurde in der Zeitschrift „test“ im Februar 2014 veröffentlicht und mit freundlicher Genehmigung der Stiftung Warentest nachgedruckt.