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Unterstützung für Opfer von Straftaten

Von: Ines Klut

Trickdiebstahl, Betrug oder Mobbing in den sozialen Medien: Opfer von Straftaten brauchen meist noch lange Zeit nach der Tat Hilfe. Wie dies im Einzelfall aussehen kann, erfuhren VdK-Mitglieder kürzlich auf einer Veranstaltung des Weissen Rings Elbe-Elster in Finsterwalde.

Portrait Uwe Madel und Jürgen Schirrmeister bei der Veranstaltung
Weisser Ring-Botschafter Uwe Madel und Jürgen Schirrmeister von der Polizei Brandenburg klärten auf, wie man sich vor Trickbetrügern schützt. © S. Schulz

Weisser Ring-Botschafter und rbb-Moderator Uwe Madel und Jürgen Schirrmeister, Präventionsbeauftragter der Polizei Brandenburg in Märkisch-Oderland, schilderten anschaulich, wann die Hilfe des Weissen Rings einsetzt und wie wichtig das für Opfer und Angehörige ist. Sie berichteten über unglaubliche Kriminalfälle und klären darüber auf, wie man sich vor Dieben und Trickbetrügern schützen kann. Beide sind seit 1992 für die Sendung „Täter-Opfer-Polizei“ beim rbb verantwortlich.

Häufige Masche

Eine immer wieder praktizierte Masche von Trickbetrügern: Sie geben sich am Telefon als Polizisten aus, schockieren meist ältere Menschen mit der Nachricht: „Ihre Tochter hatte einen Unfall.“ Dies ende in vielen Fällen damit, dass der Schockmoment älterer Menschen ausgenutzt wird und sie Geld überweisen, den Betrügern übergeben oder Kontodaten übermitteln. Generell gilt: Die Polizei wird niemals telefonisch um das Herausgeben von Geld oder Wertsachen bitten. Bei verdächtigen Anrufen sollte man einfach auflegen, sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle wenden und Anzeige erstatten.  

Hilfe für Opfer

Der Weisse Ring hilft allen Opfern von Straftaten, wenn das Vorliegen der Straftat hinreichend plausibel erscheint. Die Hilfe ist unabhängig von einer Strafanzeige oder von der Verurteilung eines Täters. Die Hilfe gilt auch den Angehörigen und dem Opfer nahestehenden Personen, Nothelfern und Tatzeugen. Das beinhaltet beispielsweise menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat, Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Hilfestellung im Umgang mit weiteren Behörden und Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen. Zudem können Anwaltskosten, insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren – zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, übernommen werden.

„Für uns waren diese Informationen sehr hilfreich. Denn Opfer von Kriminalität kann jeder werden“, sagt Beate Joachim, Vorsitzende des VdK-Kreisverbandes Elbe-Elster.