Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention
Ende 2023 legte der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen in seinen Abschließenden Bemerkungen zum 2. und 3. Staatenbericht der Bundesrepublik dar, dass es um die Fortschritte bei der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland nicht gut bestellt ist. Auf der Grundlage dieser Abschließenden Bemerkungen erarbeitete der Landesbehindertenbeirat Brandenburg, in dem auch der VdK Berlin-Brandenburg vertreten ist, einen umfassenden Maßnahmenkatalog, den er der Landesregierung Mitte März vorlegte.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) überwacht die weltweite Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Hierzu prüft er in regelmäßigen Jahresabständen die Umsetzung der Konvention in den verschiedenen Vertragsstaaten und veröffentlicht die Ergebnisse in Form der „Abschließenden Bemerkungen“.
UN-Prüfbericht
Ende 2023 veröffentlichte der UN-Fachausschuss seinen Prüfbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik und den einzelnen Bundesländern. Diese „Abschließenden Bemerkungen“ schließen ein mehrjähriges, mehrstufiges Prüfverfahren ab, in dem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland untersucht wurde. Nach der Hervorhebung einiger positiver Aspekte in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention folgen 19 Seiten, auf denen der UN-Fachausschuss seine Bedenken bezüglich der unzureichenden und verzögerten Umsetzung bestimmter Artikel der Konvention darlegt. Letztlich sind diese „Bedenken“ handfeste Rügen, die sich direkt an die Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen richten.
Intensive Arbeitsphase
Grund genug für den Landesbehindertenbeirat Brandenburg die „Abschließenden Bemerkungen“ bezogen auf den Status Quo im Land Brandenburg zu analysieren, zu bewerten und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Nach intensiver einjähriger Arbeit wurde ein Katalog mit spezifischen Problemen, Forderungen und Lösungen, der auf die Situation im Land Brandenburg zugeschnitten ist, erarbeitet und Mitte März der neuen Landesregierung übermittelt. Denn noch immer fehlt es an so grundlegenden Dingen wie angemessener Partizipation in politischen Prozessen oder einem barrierefreien Öffentlichen Nahverkehr.
Langfristiger Prozess
Es sind schwerwiegende Probleme, mit denen auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft umgegangen werden muss. Jedoch sollte auch verstanden werden, dass es sich bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention um nichts weniger handelt, als die Umsetzung von Menschenrechten auf allen staatlichen Ebenen. Das ist ein Mammutprojekt und kostet Zeit, Geduld und Kraft. Und auch das Land Brandenburg hat sich auf den Weg gemacht. Noch während das Staatenprüfverfahren des UN-Fachausschusses andauerte, legte die Landesregierung ein Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket mit 55 konkreten, überprüfbaren und mit Haushaltsmitteln hinterlegten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg vor. Ob sie die gewünschte Wirkung entfalten, wird die ebenfalls beschlossene Evaluation zum Auslaufen der Maßnahmen im Jahre 2027 zeigen.
Nun bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung auf das Handlungspapier des Landesbehindertenbeirats reagiert und ob oder welche Maßnahmen sie daraus ableiten wird. So schwierig es auch ist, so notwendig ist es den Weg der Inklusion zu gehen und unermüdlich mit konstruktiven Vorschlägen zu mahnen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung einzufordern.