Klausur zur Sozial- und Rechtsberatung
Im Rahmen einer Klausurtagung hat sich kürzlich die Leitung der Sozial- und Rechtsberatung gemeinsam mit dem Geschäftsführer sowie Vertretern des Landesvorstands intensiv mit den aktuellen Herausforderungen der Sozial- und Rechtsberatung befasst.

Im Mittelpunkt der Tagung stand die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der angebotenen Beratungs- und Vertretungsleistungen, insbesondere vor dem Hintergrund der seit Jahren wachsenden Inanspruchnahme und der zunehmenden Komplexität der Mandate. Dabei wurde deutlich, dass die Qualität der erbrachten Leistungen durch die Sozial- und Rechtsreferentinnen und -referenten maßgeblich von einer angemessenen Personalausstattung abhängt. In diesem Zusammenhang analysierten die Teilnehmenden detailliert die aktuellen Personalkapazitäten sowie deren Auslastung.
Kostenanpassungen
Darüber hinaus wurde angesichts steigender Personal- und Sachkosten die Notwendigkeit von Kostenanpassungen erörtert. Als Referenzrahmen muss dabei insbesondere die Entwicklung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes dienen, dessen Anpassungen im Jahr 2025 für uns richtungsweisend sind. Auch die Einführung von moderaten Gebühren für Dienstleistungen, die bislang noch völlig unentgeltlich erbracht werden, wurde diskutiert.
Digitalisierung
Der verstärkte Einsatz digitaler Lösungen und auch die Optimierung interner Prozesse haben die Teilnehmer als wichtige Hebel zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung identifiziert. Zum Abschluss der Klausurtagung verständigten sich die Beteiligten auf eine Reihe von Maßnahmen, die in den kommenden Monaten zunächst juristisch und satzungsrechtlich geprüft werden, um sie dann zunächst den Vorsitzenden der ehrenamtlichen Kreisverbände vorzustellen, bevor die Landesverbandskonferenz, eines der höchsten Entscheidungsgremien des VdK Berlin-Brandenburg, im November darüber entscheiden wird.