E-Scooter in Berlin: Klein im Nutzen, groß im Ärger
Seit 2019 sind in Deutschland E-Scooter zugelassen und gehören längst zum Stadtbild Berlins – doch ihr tatsächlicher Nutzen für die städtische Mobilität bleibt gering, während die negativen Begleiterscheinungen zunehmen. Das zeigen aktuelle Untersuchungen und eine Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin.
Zum vierten Mal hat FUSS e. V. am 15. und 16. September systematisch erfasst, wie viele Störungen, Gefährdungen sowie Rechts- und Regelverstöße durch E-Scooter, Fahrräder und E-Mopeds von Sharing-Anbietern im Berliner Straßenraum entstehen. In drei repräsentativen Stadtgebieten wurden sämtliche Fahrzeuge im öffentlichen Raum gezählt und bewertet. Zusätzlich flossen Mobilitätsdaten aus externen Quellen in die Auswertung ein.
E-Scooter im Stadtbild
In Berlin sind vor allem E-Scooter auf den Gehwegen sehr präsent, dabei haben sie jedoch nur einen sehr geringen Anteil an der Mobilität: Mit den Fahrzeugen wurden 2023 etwa 0,1 Prozent aller Wege der Berliner*innen vom Start bis zum Ziel zurückgelegt, so die Studie „Mobilität in Städten 2023 (SrV) der Technischen Universität Dresden. Das sind etwa 12.000 Wege. Dem stehen mehr als 340mal so viele reine Fußwege gegenüber. Gleichzeitig verursachen die Fahrzeuge erhebliche Beeinträchtigungen im Stadtbild: 56 Prozent der Scooter standen oder lagen behindernd, gefährdend oder regelwidrig im öffentlichen Raum.
Ordnung statt Chaos
Dass es auch anders geht, beweist das Stationsmodell: Wo feste Abstellflächen existieren, sank der Anteil falsch abgestellter Fahrzeuge auf unter zehn Prozent. Dennoch stockt der Ausbau eines flächendeckenden Netzes. Aufgrund der Berliner Haushaltslage wurde das ohnehin geringe Ausbautempo weiter gedrosselt. 2024 entstanden 107 Stationen, für 2025 sind nur noch 63 vorgesehen.
E-Scooter vor Gericht
Dass der Handlungsbedarf groß ist, zeigt sich nun auch vor Gericht. Am 1. Oktober verhandelte das Verwaltungsgericht Berlin die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gegen die Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter auf Gehwegen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die standortunabhängigen E-Scooter-Abstellplätze mit der Barrierefreiheit vereinbar sind – insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen.
„Die Unfallgefahr durch wild abgestellte E-Scooter ist groß – und für blinde und sehbehinderte Menschen eine ständige Bedrohung im Alltag“, betonte ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok. „Gehwege müssen sichere Orte sein – für alle, die darauf angewiesen sind.“
Zwar wurde die Klage aus gerichtstechnischen Gründen vom ABSV vorerst zurückgezogen, doch der Druck auf den Senat wächst. Sollte in den kommenden Monaten keine wirksame Lösung gegen das Abstellchaos vorgelegt werden, behält sich der ABSV vor, spätestens bis Frühjahr 2026 erneut rechtliche Schritte einzuleiten. Auch ohne konkretes Urteil war die Verhandlung ein wichtiger Impuls für die öffentliche Diskussion und künftige rechtliche Schritte. „Das Verfahren hat die strukturellen Probleme klar aufgezeigt“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Michael Richter abschließend, der den Verein juristisch vertritt.