Kontakt: Teilhabeberatung Berlin-Reinickendorf
Aus organisatorischen Gründen bitten wir für persönliche Beratungen einen Termin zu vereinbaren.
Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, keine Dokumente oder Unterlagen per E-Mail an uns zu senden.
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bietet eine Vielzahl von Beratungsleistungen, um Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke oder Schmerzpatienten zu unterstützen. Eines dieser Beratungsthemen ist die sogenannte Eingliederungshilfe (EGH), die sich speziell an Menschen mit Behinderung richtet, um ihnen eine bessere Teilhabe zu ermöglichen.
Seit 2018 zählt die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung zum Portfolio des VdK Berlin-Brandenburg. Hinter dieser sperrigen Begrifflichkeit verbirgt sich ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke und Schmerzpatienten sowie deren Angehörige und Begleitpersonen. Ruth Endriss-Wein arbeitet seit nunmehr knapp sieben Jahren in der EUTB-Beratungsstelle des VdK Berlin-Brandenburg – bis 2022 in Potsdam, seitdem in Reinickendorf. Sie berät Ratsuchende über passende Angebote und Leistungen, die sie in Anspruch nehmen können und hilft beim Ausfüllen der Anträge. Dieses kostenlose Angebot steht sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern zur Verfügung. Die Beratung erfolgt meist telefonisch oder persönlich in den Beratungsräumen, aber auch per Mail und in dringenden Fällen sogar mittels eines Hausbesuchs.
Ein Teil der Beratungsleistung der EUTB ist die Eingliederungshilfe. Für Menschen mit Behinderung ist dies eine der wichtigsten staatlichen Leistungen. Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, der Kostenträger ist der Teilhabefachdienst, meist angesiedelt beim jeweiligen Bezirksamt. Eingliederungshilfe kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn kein anderer Kostenträger in Frage kommt, beispielsweise die Kranken- oder Deutsche Rentenversicherung. Ziel dieser Unterstützungsleistung ist es, Menschen mit Behinderungen ein gleichwertiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Eingliederungshilfe gibt es als Sach-, oder Dienstleistung, seltener als Geldleistung. Hierzu gehören unter anderem:
Die einzelnen Unterstützungsleistungen basieren auf dem jeweiligen individuellen Bedarf der antragstellenden Person. Hier steht vor allem der Aspekt der sozialen Teilhabe im Vordergrund. Was benötigt ein Mensch, um am sozialen Leben überhaupt wieder oder besser teilnehmen zu können? Das können zum Beispiel Assistenzleistungen sein, um zum Sport gehen zu können, regelmäßige Besuche eines Einzelfallhelfers, um die Alltagsorganisation zu üben – alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Haushaltsführung oder die Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, es kann eine Reittherapie sein oder Schauspielkurse bei Sozialphobie, es kann die Kostenübernahme in einer Beschäftigungstagesstätte sein, wo das Arbeiten geübt wird und die Belastbarkeit trainiert wird und vieles mehr. Assistenzleistungen können sowohl bei körperlichen als auch bei geistigen und psychischen Einschränkungen gewährt werden. Ob und welche Leistungen der Eingliederungshilfe im Einzelfall in Anspruch genommen werden können, erfahren Sie in einem persönlichen oder telefonischen Beratungstermin der EUTB.
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